Mitglieder können
werden: Handwerker, Gewerbe- ,Handelstreibende und Detaillisten mit Geschäftssitz oder
Wohnsitz im Gemeindegebiet Thundorf und den angrenzenden Weilern Dingenhard, Oberherten, Hueb, Welebärg, Strohwilen, Wolfikon, Chöll, Freudenberg, Halingen und Sonnenberg haben das
Recht, als Aktivmitglieder in den Verein aufgenommen zu werden. Der Vorstand informiert an der GV über die ordentlichen Neuaufnahmen während des Geschäftsjahres. Über Aufnahmegesuche, welche
nicht vorgängigen Definitionen entsprechen, entscheidet die Generalversammlung
Anmeldungen für die Mitgliedschaft sind
an ein Vorstands-Mitglied zu richten.