Mitglieder können werden: Handwerker, Gewerbe- ,Handelstreibende und Detaillisten mit Geschäftssitz oder Wohnsitz im Gemeindegebiet Thundorf  und den angrenzenden Weilern Dingenhard, Oberherten, Hueb, Welebärg, Strohwilen, Wolfikon, Chöll, Freudenberg, Halingen und Sonnenberg haben das Recht, als Aktivmitglieder in den Verein aufgenommen zu werden. Der Vorstand informiert an der GV über die ordentlichen Neuaufnahmen während des Geschäftsjahres. Über Aufnahmegesuche, welche nicht vorgängigen Definitionen entsprechen, entscheidet die Generalversammlung

 

Anmeldungen für die Mitgliedschaft sind an ein Vorstands-Mitglied zu richten.